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Seiten-Übersicht:
- Wie erkenne ich einen guten Immobilienmakler
- Was geschieht nach dem Notartermin
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Angebots-Übersicht:
Modernes Einfamilienhaus, noch keine 20 Jahre alt, im Herzen von Appenweier
Zimmer: 5
Wohnfläche: ca. 129,08m²
Grundstück: ca. 361m²
Baujahr: 2004
Preis: 680.000,- €
2 Terrassen, Doppelgarage, Keller,
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Unerschlossenes Baugrundstück (ca. 20m x 14m) in Schwanau zu verkaufen
Grundstück: ca. 270m²
Preis: 100.000,- €
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4,8% Rendite oder Eigennutz eines großen Wohn- & Geschäftshauses mitten in Kehl/Bodersweier
Zimmer: 14
Wohnfläche: ca. 437m²
Nutzfläche: ca. 514m²
Grundstück: ca. 1.229m²
Baujahr: ca. 1964
Preis: 980.000,- €
1 Balkon, 1 Dachterrasse, 6 Stellplätze, Keller,
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Bestandsobjekt mit Abrissobjekt auf einem Grundstück in Schwanau
Grundstück: 1.438m²
Preis: 1.750.000,- €
(nähere Beschreibung im Exposé)
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2-Zimmer-Wohnung im 5. Stock des Offenburger Bumerangs
Zimmer: 2
Wohnfläche: ca. 59m²
Baujahr: ca. 1975
Preis: 156.000,- €
1 Balkon, 1 Stellplatz, Keller, Aufzug
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5,03% Rendite mit 3-Zi.-Whg. in den Lahrer Breitmatten
Zimmer: 3
Wohnfläche: ca. 84m²
Baujahr: ca. 1970
Preis: 197.500,- €
2 Balkone, Abstellraum, Keller, Aufzug,
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3-Familienhaus mit Photovoltaik-Anlage in Schuttertal/Schweighausen
Zimmer: 10
Wohnfläche: ca. 249,30m²
Grundstück: ca. 599m²
Baujahr: ca. 1973
Preis: 395.000,- €
2 Balkone, 3 Terrassen, 2 Garagen, 2 Stellplätze
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Barrierefreies "Haus im Haus" auf der Lindenhöhe - 6 Zimmer, 3 Terrassen, 2 Bäder und Garage
Zimmer: 6
Wohnfläche: ca. 210m²
Baujahr: ca. 1972
Preis: 750.000,- €
Terrasse, Keller, 3 Stellplätze
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DHH + ELW, 2014 saniert, auf großem Grundstück in OG/Hildboltsweier
Zimmer: 7
Wohnfläche: ca. 166m²
Grundstück: ca. 855m²
Baujahr: ca. 1950
Preis: 599.999,- €
Einliegerwohnung, 2 Carport, Garten
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Bezugsfreies 2-Familienhaus in Neuried
Wohnfläche: 306,77m²
Grundstück: 443m²
Baujahr: 1900 / 2018 saniert
Preis: 600.000,- €
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5-Zimmer-Maisonette-Wohnung in Sasbach
Zimmer: 5
Wohnfläche: ca. 125m²
Garten: ca. 110m²
Baujahr: 2001
Preis: 400.000,- €
Garten mit Terrasse, 2 Stellplätze, 2 Bäder, 1 Sauna
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Apartment-Haus mit 11 Einheiten in Baden-Baden
Preis: 1.100.000,- €
7,93% Rendite
Baujahr: 1960 (2014-2016 modernisiert)
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Hier versteckt sich was ganz was tolles in Altschweier
Zimmer: 5
Wohnfläche: ca. 360m²
Grundstück: ca. 700m²
Baujahr: 1972
Preis: 850.000,- €
2 Garagen, Terrasse & Balkon, Sauna, Teich, Bedienstetenwohnung
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Gut saniertes aber renovierungsbedürftiges EFH in OG/Windschläg
Zimmer: 7
Wohnfläche: ca. 165m²
Grundstück: ca. 239m²
Baujahr: ca. 1947
Preis: 460.000,- €
2 Stellplätze, eingezäunter Hof, Garten
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Frisch renovierte und bezugsfreie 1-Zi.-Whg. am Lidellplatz in Karlsruhe
Zimmer: 1
Wohnfläche: ca. 33m²
Baujahr: ca. 1972
Preis: 198.500,- €
1 Stellplatz, Balkon, Keller, Aufzug
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Eigennutz oder Kapitalanlage mit großzügiger 4-Zimmer-Wohnung in Lahr
Zimmer: 4
Wohnfläche: ca. 92,66m²
Baujahr: ca. 1970
Preis: 219.000,- €
Balkon, Keller, Aufzug
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Architektenvilla in F-Herrlisheim, 10 Minuten nach dem Grenzübergang bei Freistett
Zimmer: 5
Wohnfläche: ca. 365m²
Grundstück: ca. 1.069m²
Baujahr: ca. 2017
Preis: 1.500.000,- €
1 Dachterrasse, 1 Gartenterrasse, Garten, Pool, Sauna, 4 Garagenstellplätze, 2 Stellplätze, ELW
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Vermietete 3-Zi.-Whg. in Kehl/Goldscheuer
Zimmer: 3
Wohnfläche: ca. 87m²
Baujahr: ca. 1974
Preis: 249.000,- €
1 Balkon, Abstellraum, Keller
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Reihenhaus in TOP-Lage am Ortsrand von Achern
Zimmer: 4
Wohnfläche: ca. 166,50m²
Grundstück: ca. 275m²
Baujahr: ca. 1977
Preis: 540.000,- €
1 Balkon, 1 Terrasse, Garten, 1 TG-Stellplatz
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Sanierungsbedürftiges REH in idyllischer Lage direkt am Stadtwald von Offenburg/Albersbösch
Zimmer: 4
Wohnfläche: ca. 84m²
Grundstück: 416m²
Baujahr: ca. 1964
Preis: 299.000,- €
1 Garage + 2 Stellplätze davor, Terrasse + Balkon, Garten
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5,70% Rendite mit Apartment-Haus in OG/Griesheim
Zimmer: 12
Wohnfläche: ca. 207m²
Grundstück: ca. 710m²
Baujahr: 1973 + 1982
Preis: 495.000,- €
4 Garagen, Balkon, Wintergarten, vermietet
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Wohn- & Geschäftshaus mitten in Kehl
2x Gewerbe + 5 Wohnungen
Fläche: 457,08m²
Grundstück: 230m²
Baujahr: 1900
Preis: 720.000,- €
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Ihre Vorteile auf einen Blick:
- schriftlich garantierter Mindestpreis ohne Kosten
- absolut flächendeckende Bewerbung Ihrer Immobilie
- sehr kurze Vertragslaufzeiten von max. 12 Wochen
- einmalige Zufriedenheitsgarantie für Sie
- Risikominimierung durch kostenfreie Marktanalyse vor dem Verkaufsstart
- Vorbereitung und Bearbeitung des "ganzen Papierkrams" für Sie
- Service rund um die Abwicklung inkl. Begleitung zum Notar
- Führen eines Übergabeprotokolls am Übergabetag
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Wir informieren zum neuen Gesetz des
"Provisions-Splittings"
Zum 23.12.2020 sind neue rechtliche Regelungen zum "Maklerprovisions-Splitting" in Kraft getreten. Dieses ist im bürgerlichen Gesetzbuch (kurz BGB) in den § 656a bis 656d verankert und bedeutet in Kürze für Sie zusammengefasst:
- Das neue Gesetz gilt nur für Kaufverträge von Wohnungen und Einfamilienhäuser
- Die Maklerprovision von Käufer und Verkäufer müssen in identisch gleicher Höhe sein
- Das neue Gesetz ist ein reiner Verbraucherschutz und gilt nicht für Gewerbetreibende
- Vereinbarungen, welche die Zahlung einer Maklerprovision beinhalten, müssen schriftlich gefasst sein
- Sollte der Makler einer Seite ein (Preis)Erlass geben, so muß dies auch der anderen Seite zugestanden werden
- Eine freiwillige, schriftliche Vereinbarung darf diese Regeln nicht ändern oder umgehen
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2-Zimmer-Wohnung im 5. Stock des Offenburger Bumerangs
2 Zimmer / ca. 59m² Wohnfläche / Baujahr: 1975 / Loggia / 1 Stellplatz / Keller
Kaufpreis: 146.000,- €
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Zusätzliche Leistungen:
Sie stehen kurz vor einer Zwangsversteigerung Ihrer Immobilie?
Alles hat gar keinen Sinn mehr und wehren kann man sich auch nicht?
Dann rufen Sie mich schnell an und wir kommen Ihrer Bank zuvor!
Sie haben Fragen? Dann stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!
Betreuung von gestoppten Bauprojekten
sowie (Kern)Sanierungsprojekte
Sie haben ein altes aber total kaputtes oder herunter gekommenes Haus geerbt und wissen nicht was Sie damit anfangen sollen.
Kaufen will es auch keiner?
Sie sind mitten in einem Bauprojekt und das Geld geht aus?
Sie haben mitten in einer Bauphase einen Schicksalsschlag erleiden müssen und wissen nicht mehr wie der Bau weiter gehen soll?
Dann rufen Sie mich schnell an und ich zeige Ihnen einen möglichen Ausweg!
Sie haben Fragen? Dann stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!
Sie haben privat einen Käufer gefunden doch der Papierkram frisst Sie auf?
Sie wissen nicht wie Sie jetzt weiter machen sollen und hätten gerne einen fachkompetenten Berater an Ihrer Seite?
Gerne übernehme ich die vollständige Abwicklung inkl. „Papierkram“, notarielle Abwicklung und Übergabe der Immobilie.
Sie haben Fragen? Dann stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!
Sie möchten Ihre Immobilie verkaufen oder vermieten, haben aber keinen Energieausweis?
Die Angebote der Energieberater oder Schornsteinfeger belaufen sich auf mehrere Hundert Euro?
Dann rufen Sie mich schnell an!
Sie haben Fragen? Dann stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!
Sie möchten Ihre Immobilie verkaufen, doch sie sollte mal frisch gestrichen werden?
Ein neuer Laminat oder Vinyl wäre auch nicht schlecht?
Gute Handwerker kosten aber so wahnsinnig viel Geld?
Dann rufen Sie mich an!
Gerne helfe ich Ihnen mit meinen guten und langjährig bekannten Handwerkspartnern.
Sie haben Fragen? Dann stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!
Sie möchten gerne eine Immobilie kaufen, aber Ihre Bank möchte Ihnen nicht ausreichend Kredit geben?
Sie wissen genau was Sie sich leisten können, doch Ihre Bank sagt unverständlicherweise "NEIN"?
Dann rufen Sie mich an!
Gerne helfe ich Ihnen mit meinen langjährigen Kontakten zu seriösen Finanzdienstleistern!
Sie haben Fragen? Dann stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!
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Was geschieht nach dem Notartermin:
In aller Regel erhalten die Beteiligten die Kaufvertragsabschrift im Laufe einer guten Woche nach dem Notartermin per Post.
Der Notar sorgt nun für eine Auflassung im Grundbuch (Reservierung für die Käufer) und schreibt die grundschuldbestellende Bank sowie die grundschuldzulöschende Bank an, sofern vorhanden, und kümmert sich um die Grundschuldeintragung bzw. die Grundschuldlöschung. Zudem klärt der Notar mögliche Vorkaufsrechte der Gemeinde/Kommune ab und holt ggf. die Zustimmung bei der Hausverwaltung ein.
Nach einer Regelzeit von ca. 4 - 6 Wochen kann der Notar dann die Fälligkeit des Kaufvertrages feststellen. Ab hier wird dann die Kaufsumme fällig, ggf. erst zum vereinbarten Datum, sollte eine längere Zahlfrist oder ein fixes Zahldatum im Kaufvertrag vereinbart worden sein.
Nach der Zahlung der Kaufsumme erfolgt die Übergabe an die Käufer, bei der wir Sie gerne persönlich begleiten. Wir vereinbaren mit allen Beteiligten einen gemeinsamen Termin und führen ein Übergabeprotokoll mit allen vorhandenen Zählerständen. Ab hier übernehmen die Käufer nun die Immobilie rein im wirtschaftlichen Sinn, sprich die Käufer haben nun die Verfügungsgewalt über die gekaufte Immobilie.
Die Verkäufer stehen zu diesem Zeitpunkt aber immer noch im Grundbuch, was in aller Regel auch noch so ca. 2 - 4 Monate bleiben wird. Über die Eigentumsumschreibung erhalten beide Parteien nochmals gesondert Nachricht per Post.
Sie haben Fragen? Dann stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!
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Allgemeine Informationen:
Warum ein Makler-Allein-Auftrag
Durch einen Makleralleinauftrag wird der Immobilienmakler für die zuvor festgelegte Vertragslaufzeit verpflichtet, durch aktive und öffentliche Bemühungen den gewünschten Erfolg zu erzielen, egal ob es sich dabei um einen Verkauf oder eine Vermietung handelt.
Für die „aktiven und öffentlichen Bemühungen“ muss der Makler auf eigene Kosten die angemessenen Werbemaßnahmen durchführt.
Im Gegenzug gibt der Auftraggeber dem Makler die Sicherheit, dass kein anderer Makler oder Dritte die Verkaufsaktivität stören, was automatisch wieder im Interesse des Auftraggebers liegt.
Durch einen Alleinauftrag stellt der Makler sein ganzes Können, seine (Netzwerk)Kontakte und seine Marktkenntnisse des Immobiliengeschäfts zur Verfügung.
Risiko OHNE einen Makler-Allein-Auftrag
Ganz anders sieht die Situation beim allgemeinen Auftrag aus. Dieser verpflichtet einen Makler zu keinen besonderen Leistungen oder Aktivitäten, um den Auftrag zum Abschluß zu bringen. Meist ergeben sich hier nur zufällig geeignete Interessenten, wenn überhaupt ein passender Kaufinteressent gefunden werden kann.
Sind verschiedene Makler parallel beauftragt, riskiert ein potentieller Käufer sogar mehrmals mit der Provision von verschiedenen Makler zur Kasse gebeten zu werden.
Damit verliert die Immobilie massiv an Ansehen bei den Interessenten und es besteht die Gefahr, dass eine von mehreren Maklern angebotene Immobilie zu oft im gleichen Anzeigenteil des gleichen Portals oder der gleichen Zeitung inseriert wird - und das manchmal mit verschiedenen Preisen, Bildern und Beschreibungen. Damit ist dann auch die letzte Seriösität der Immobilie dahin und ein Verkauf wird hier vermutlich nicht mehr zum gewünschten Verkaufspreis erfolgen.
Wie erkenne ich einen guten Immobilienmakler
Zunächst sollte sich der Makler Zeit nehmen für ein persönliches Kennenlernen. Dabei werden ganz grundlegende Fragen erläutert. Das reine Kennenlernen sollte mindestens 30 Minuten dauern.
Im weiteren Fortgang sollte dann eine vollständige Besichtigung und Begehung der Immobilie stattfinden. Ein guter Makler zählt hierbei nicht nur die besonderen Highlights der Immobilie auf, sondern spricht auch ganz gezielt Schwachstellen an. Dies trauen sich die meisten Makler nicht! Hierbei kann ein guter Makler Ihnen vor Ort den Wert der Immobilie ermitteln und dies auch ordentlich Begründen. Diese Besichtigung sowie die Wertermittlung und das Nachgespräch sollten ebenfalls mindestens 30 Minuten dauern.
Im Anschluß sollte eine gemeinsame Marktanalyse besprochen werden, die Zielgruppe festgelegt und eine passende Vermarktungsstrategie ausgearbeitet werden, wonach der Makler dann auch die Bewerbung der Immobilie in Angriff nimmt. Je nach Größe der Immobilie sind hier mehrere Dokumente zusammen zu tragen. Dies kann durchaus 1 Stunde Zeit in Anspruch nehmen.
Ein guter Makler ist nicht nur bis zu den Verkaufsverhandlungen da, sondern er begleitet Sie auch zum Notar bzw. zur Mietvertragsunterzeichnung und erklärt Ihnen die ganzen Vorgänge auf dem Weg dahin.
Im Anschluß ist ein guter Makler aber immer noch jederzeit für Sie erreichbar und begleitet Sie auf Wunsch auch gerne kostenfrei am Übergabetag.
Eine Hilfestellung sind meist auch die öffentlichen Bewertungen von Maklern. Hier kann man gut erkennen, was Andere über diesen Makler denken und welche Erfahrungen Sie gemacht haben. Von Maklerunternehmen, die Ihre Bewertungen "nicht veröffentlichen" sollten Sie lieber gleich die Finger weg lassen, denn die Bewertungen sind dann meist schlichtweg nicht vorzeigbar.
Zuletzt sollte man bei den Vertragsmodalitäten darauf achten, dass ein guter Makler-Allein-Auftrag nicht länger als 3 Monate läuft und keine längeren Kündigungsfristen als 1 Monat bestehen. Zudem arbeitet ein seriöser und zuverlässiger Immobilienmakler immer ohne einen Aufwendungsersatz, bedeutet im Mißerfolgsfall darf der Makler die ihm bis dahin entstanden Kosten nicht vom Auftraggeber einfordern, denn das Ziel ist einzig und allein der Erfolgsfall, sprich der Verkauf oder die Vermietung der Immobilie und dafür hat sich der Makler dann auch sein entsprechendes Honorar durchaus verdient!
Bei KEINEM Bieterverfahren mitmachen
Diese Aussage gilt für Käufer und Verkäufer gleichermaßen.
Wir arbeiten ausschließlich OHNE Bieterverfahren!
1.) Was ist ein Bieterverfahren?
Alle Kaufinteressenten, welche ernsthaft kaufinteressiert sind kommen in einen "großen Topf" und jeder darf sein Höchstgebot abgeben, sprich es wird abgefragt, was ist einem Käufer die Immobilie wert. Sie bekommen aber meist gesagt, dass ein anderer Käufer mehr bietet. Diese Preistreiberei sorgt schlußendlich dafür, dass sich die echten Käufer zurück ziehen und die Immobilie nicht verkauft ist, was für Käufer und Verkäufer gleichermaßen schlecht ist.
2.) Warum sind Verkäufer erst einmal mit dem Bieterverfahren einverstanden?
Anfänglich wird den Verkäufern suggeriert, dass dadurch ein höherer Preis erzielt werden wird, was für die Verkäuferseite erst einmal toll klingt. In den meisten Fällen ist dies aber gar nicht so und viele Monate und teilweise mehrere Jahre vergehen, bis die Immobilie dann tatsächlich verkauft wird.
3.) Was sind die großen Nachteile eines Bieterverfahrens?
Viele Käufer haben schon sehr schlechte Erfahrungen mit dem Bieterverfahren gemacht, weshalb sich viele Käufer auf solche Immobilien oder bei den einschlägig bekannten Immobilienmaklern, welche das Bieterverfahren aktiv betreiben, erst gar nicht mehr melden. Heißt einem Verkäufer geht dadurch sogar ein möglicher Verkauf verloren.
Zudem bekommt fast jeder Käufer gesagt, dass er überboten wurde und ob dies immer den Tatsachen entspricht bleibt eine unbeantwortete Frage, aber vermutlich NEIN!
Ich konnte schon selbst beobachten, wie Immobilien im Bieterverfahren angeblich verkauft waren und dann einige Wochen später mit neuen Bildern und geänderter Beschreibung wieder online gingen. Der klare Beweis, dass die Immobilie gar nicht verkauft wurde.
Eine persönliche Bitte an alle Käufer und Verkäufer, lassen Sie die Finger weg vom Bieterverfahren !!!
Sie haben Fragen? Dann stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!
Irrtümer und Fehlglauben
Zu den größten Irrtümern gehört es, dass der Makler nur vom Auftraggeber bezahlt wird.
Diese Regelung (Bestellerprinzip) ist ein reiner Verbraucherschutz und gilt nur für Vermietungsaufträge an Verbraucher, sprich Privatpersonen. So kann also auch ein Mieter mit einer Maklerprovision belegt werden, wenn dieser dem Makler einen Auftrag erteilt hat, eine passende Mietswohnung für ihn zu finden. Dieses Bestellerprinzip gilt NICHT für Verkaufsaufträge !!!
Der Makler darf ja abrechnen was er will
Bei Vermietungen ist die Maklerprovision begrenzt und darf max. 2 Monatskaltmieten betragen plus die jeweils gültige Mehrwertsteuer. Aktuell bedeutet dies 2,38 Monatskaltmieten inkl. Mehrwertsteuer (Stand Oktober 2017).
Im Verkauf beträgt die maximal zulässige Provision 6% plus die jeweils gültige Mehrwertsteuer. Es ist nicht geregelt, wer die Provision bezahlt. Hier gibt es Unterschiede von Makler zu Makler. Schlechte Makler trauen sich kein richtiges Verkaufsgespräch mit dem Verkäufer und bieten Ihm daher eine kostenfreie Leistung an. Dies kann man erkennen wenn für den Käufer 4%, 5% oder 6% ausgeschrieben werden (mit Mehrwertsteuer sind dies 4,76%, 5,95% oder 7,14%). Da solche Angebote für den Käufer unfair sind, sollte man besser gleich die Finger weg lassen oder massivst den Kaufpreis nach unten verhandeln. (siehe auch das neue Gesetz zum Provisions-Splitting).
Es gibt provisionsfreie Angebote für den Käufer. Hier ist die Maklerprovision schlicht in den Verkaufspreis eingerechnet, was das Angebot wieder unfair für den Käufer macht.
Eine faire Lösung sind 3% (3,57% inkl. Mehrwertsteuer) für den Käufer und das Gleiche nochmals für den Verkäufer. Hier strengt sich der Makler für beide Seiten so richtig an, da er auch eine gute Bezahlung erfahren wird.
Reservierungsgebühren sind meist unzulässig !!!
Bei der Besichtigung einer Immobilie sind viele potenzielle Käufer erst einmal sehr interessiert am Kauf, springen später aber doch wieder ab. Dies ist nicht selten, denn immerhin geht es beim Immobilienkauf um eine sehr wichtige Entscheidung. Um sicher zu gehen, dass der Kaufinteressent die Immobilie auch wirklich kauft, verlangen einige Makler eine sogenannte Reservierungsgebühr.
Im Gegenzug bietet der Makler die Immobilie für eine gewisse Zeit keinem anderen Interessenten mehr an.
Kurz um - solche Reservierungsgebühren sind nicht nur eine Frechheit und eine Schande für jedes ordentliche Maklerunternehmen, Reservierungsgebühren sind schlicht weg in den meisten Fällen gar nicht erlaubt so lange dem Käufer keinen nennenswerten Vorteil dadurch verschafft wurden. Und da abschließend die Verkäufer bestimmen, an wen Sie verkaufen und nicht der Makler, gibt es keinen nennenswerten Vorteil für den Käufer.
Sollten Sie bereits eine Reservierungsgebühr bezahlt haben, dann fordern Sie Ihr Geld umgehend wieder zurück !!!
Wir arbeiten ausschließlich OHNE Reservierungs-Gebühren!
Warum eine Bank als Immobilienmakler meist nicht die perfekte Wahl für Verkäufer ist
Vielen Banken bieten zwischenzeitlich eine eigene Immobilienabteilung an. Das Kerngeschäft einer Bank ist aber nicht der Verkauf von Immobilien sondern die Vergabe von Krediten.
Meine eigenen Erfahrungen, Berichte von Kunden und Kontakte zu anderen Maklern eröffnen mir jedoch eine ganz andere Sichtweise.
Bei vielen Banken müssen die Käufer zuerst zu einem Finanzierungsgespräch erscheinen, bevor die Immobilie überhaupt besichtigt werden kann. Dies wird den Käufern unter dem Deckmantel des Datenschutzes der Verkäuferschaft verkauft.
Tatsächlich holen sich so die Banken neue Kunden für Ihre Kreditabteilung, kümmern sich aber nicht wirklich aktiv um den Verkauf, denn wenn die Immobilie verkauft ist kommen keine neuen Anfragen mehr und somit kommen keine Kunden, denen man einen Kredit verkaufen kann.
Darum verkaufen Banken nur sehr schlecht, was nicht wirklich im Interesse des Verkäufers steht.
Ehrlich gesagt sehe ich nur einen einzigen Verkäuferkreis, welcher bei einer Bank super aufgehoben ist und zwar die Verkäuferschaft, welche viele Jahre Zeit hat für den Verkauf und auf einen stark überzogenen Kaufpreis besteht.
Aus Sicht der Käuferschaft hingegen ist dieses Vorgehen eine absolute Frechheit!
Gerne sind wir für Sie da:
Herr Thomas Kienle
Herr Matthias Chaloupka
Herr Horst Spatschek
Herr Richard Paul
Herr David Hilpisch
Herr Guillaume Dusenne
Frau Dijana Petrovic
Kienle Immobilien
Thomas Kienle Einzelunternehmung
Winkel 7 in 77654 Offenburg/Zell-Weierbach
Tel.: 0781 / 47 43 48 05
Mobil: 0176 / 80 60 18 66
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