Denkmalgeschütztes Objekt sucht Investor in Neuried
4 Etagen je 1 Zimmer
Fläche: 1.200m²
Baujahr: ca. 1880
Preis: 80.000,- €
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1-Zimmer-Whg. in Achern
1 Zimmer
Wohnfläche: 43m²
Baujahr: 1974
Preis: 149.000,- €
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Einfamilienhaus im Villenstyle in ruhiger Ortsrandlage von Großweier
10 Zimmer
Wohnfläche: 259m²
Grundstück: 929m²
Baujahr: 1982
Preis: 1.000.000,- €
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Handwerker-Haus in Rheinbischofsheim
8 Zimmer
Wohnfläche: 150m²
Grundstück: 225m²
Baujahr: 1848
Preis: 157.000,- €
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4-Zi.-Maisonette-Whg. mit eigenem Garten in Lahr/Sulz
4 Zimmer
Wohnfläche: 115m²
Grundstück: 275m²
Baujahr: 1936
Preis: 276.500,- €
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Großzügiges Einfamilienhaus
in Schwanau
7 Zimmer
Wohnfläche: 250m²
Grundstück: 847m²
Baujahr: 1964
Preis: 590.000,- €
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Unternehmer-Villa in Nordrach
5 Zimmer
Wohnfläche: 200m²
Grundstück: 893m²
Baujahr: 1992
Preis: 695.000,- €
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Projektiertes EFH in Greffern
5 Zimmer mit 140m² Wohnfläche
Grundstück: 602m²
Baujahr: projektiert
Preis: 459.000,- €
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EFH in Willstätt
Zimmer: 4
Wohnfläche: 128m²
Grundstück: 314m²
Baujahr: 1960
Preis: 240.000,- €
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Baugrundstück in Rheinau/Hohbühn
Grundstück: 1.727m²
Teilung in 2 Grundstücke möglich
Preis: 345.400,- €
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Einfamilienhaus in Baden-Baden
5 Zimmer
Wohnfläche: 230m²
Grundstück: 496m²
Baujahr: 2011
Preis: 890.000,- €
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3-Zimmer-DG-Whg. in Lahr
3 Zimmer
Wohnfläche: 63m²
Baujahr: 1971
Preis: 150.000,- €
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2x EFH in OG/Griesheim
10 Zimmer
Wohnfläche: 207m²
Grundstück: 1.443m²
Baujahr: 1973 + 1982
Preis: 735.000,- €
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Apartment-Haus mit 11 Einheiten in Baden-Baden
Preis: 1.100.000,- € / 7,93% echte Rendite
Baujahr: 1960 (2014-2016 modernisiert)
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Ihre Vorteile auf einen Blick:
- schriftlich garantierter Mindestpreis ohne Kosten
- absolut flächendeckende Bewerbung Ihrer Immobilie
- sehr kurze Vertragslaufzeiten von max. 12 Wochen
- einmalige Zufriedenheitsgarantie für Sie
- Risikominimierung durch kostenfreie Marktanalyse vor dem Verkaufsstart
- Service rund um die Abwicklung inkl. Begleitung zum Notar
- Führen eines Übergabeprotokolls am Übergabetag
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Unser Objekt des Monats
Handwerker-Haus mit neuem Bad und neuer Küche zum Fertigstellen in Rheinbischofsheim
8 Zimmer mit 150m² Wohnfläche / 225m² Grundstück / Baujahr: 1848 / Garage / Werkstatt / Ruhige Lage
Kaufpreis: 1.000.000,- €
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Exklusives Bauprojekt in Rheinmünster/Greffern
5 Zimmer = 140m² Wohnfläche
602m² Grundstück / KFW55-Standard
459.000,- €
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Unsere Bewertungen:
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Zusätzliche Leistungen:
Zwangsversteigerungsrettung
Sie stehen kurz vor einer Zwangsversteigerung Ihrer Immobilie?
Alles hat gar keinen Sinn mehr und wehren kann man sich auch nicht?
Dann rufen Sie mich schnell an und wir kommen Ihrer Bank zuvor!
Betreuung von gestoppten Bauprojekten
sowie (Kern)Sanierungsprojekte
Sie haben ein altes aber total kaputtes oder herunter gekommenes Haus
geerbt und wissen nicht was Sie damit anfangen sollen.
Kaufen will es auch keiner?
Sie sind mitten in einem Bauprojekt und das Geld geht aus?
Sie haben mitten in einer Bauphase einen Schicksalsschlag erleiden müssen und wissen nicht mehr wie der Bau weiter gehen soll?
Dann rufen Sie mich schnell an und ich zeige Ihnen einen möglichen Ausweg!
Notar-Abwicklungs-Service
Sie haben privat einen Käufer gefunden doch der Papierkram frisst Sie auf?
Sie wissen nicht wie Sie jetzt weiter machen sollen und hätten gerne einen fachkompetenten Berater an Ihrer Seite?
Gerne übernehme ich die vollständige Abwicklung inkl. „Papierkram“, notarielle Abwicklung und Übergabe der Immobilie.
Energieausweis-Erstellung
Sie möchten Ihre Immobilie verkaufen oder vermieten, haben aber keinen Energieausweis?
Die Angebote der Energieberater oder Schornsteinfeger belaufen sich auf mehrere Hundert Euro?
Dann rufen Sie mich schnell an!
Handwerker-Service
Sie möchten Ihre Immobilie verkaufen, doch sie sollte mal frisch gestrichen werden?
Ein neuer Laminat oder Vinyl wäre auch nicht schlecht?
Gute Handwerker kosten aber so wahnsinnig viel Geld?
Dann rufen Sie mich an!
Gerne helfe ich Ihnen mit meinen guten und langjährig bekannten Handwerkspartnern.
Finanzierungs-Service
Sie möchten gerne eine Immobilie kaufen, aber Ihre Bank möchte Ihnen nicht ausreichend Kredit geben?
Sie wissen genau was Sie sich leisten können, doch Ihre Bank sagt unverständlicherweise "NEIN"?
Dann rufen Sie mich an!
Gerne helfe ich Ihnen mit meinen langjährigen Kontakten zu seriösen Finanzdienstleistern!
Allgemeine Informationen:
Warum ein Makler-Allein-Auftrag
Durch einen Makleralleinauftrag wird der Immobilienmakler für die zuvor festgelegte Vertragslaufzeit verpflichtet, durch aktive und öffentliche Bemühungen den gewünschten Erfolg zu erzielen, egal ob es sich dabei um einen Verkauf oder eine Vermietung handelt.
Für die „aktiven und öffentlichen Bemühungen“ muss der Makler auf eigene Kosten die angemessenen Werbemaßnahmen durchführt.
Im Gegenzug gibt der Auftraggeber dem Makler die Sicherheit, dass kein anderer Makler oder Dritte die Verkaufsaktivität stören, was automatisch wieder im Interesse des Auftraggebers liegt.
Durch einen Alleinauftrag stellt der Makler sein ganzes Können, seine (Netzwerk)Kontakte und seine Marktkenntnisse des Immobiliengeschäfts zur Verfügung.
Risiko OHNE einen Makler-Allein-Auftrag
Ganz anders sieht die Situation beim allgemeinen Auftrag aus. Dieser verpflichtet einen Makler zu keinen besonderen Leistungen oder Aktivitäten, um den Auftrag zum Abschluß zu bringen. Meist ergeben sich hier nur zufällig geeignete Interessenten, wenn überhaupt ein passender Kaufinteressent gefunden werden kann.
Sind verschiedene Makler parallel beauftragt, riskiert ein potentieller Käufer sogar mehrmals mit der Provision von verschiedenen Makler zur Kasse gebeten zu werden.
Damit verliert die Immobilie massiv an Ansehen bei den Interessenten und es besteht die Gefahr, dass eine von mehreren Maklern angebotene Immobilie zu oft im gleichen Anzeigenteil des gleichen Portals oder der gleichen Zeitung inseriert wird - und das manchmal mit verschiedenen Preisen, Bildern und Beschreibungen. Damit ist dann auch die letzte Seriösität der Immobilie dahin und ein Verkauf wird hier vermutlich nicht mehr zum gewünschten Verkaufspreis erfolgen.
Wie erkenne ich einen guten Immobilienmakler
Zunächst sollte sich der Makler Zeit nehmen für ein persönliches Kennenlernen. Dabei werden ganz grundlegende Fragen erläutert. Das reine Kennenlernen sollte mindestens 30 Minuten dauern.
Im weiteren Fortgang sollte dann eine vollständige Besichtigung und Begehung der Immobilie stattfinden. Ein guter Makler zählt hierbei nicht nur die besonderen Highlights der Immobilie auf, sondern spricht auch ganz gezielt Schwachstellen an. Dies trauen sich die meisten Makler nicht! Hierbei kann ein guter Makler Ihnen vor Ort den Wert der Immobilie ermitteln und dies auch ordentlich Begründen. Diese Besichtigung sowie die Wertermittlung und das Nachgespräch sollten ebenfalls mindestens 30 Minuten dauern.
Im Anschluß sollte eine gemeinsame Marktanalyse besprochen werden, die Zielgruppe festgelegt und eine passende Vermarktungsstrategie ausgearbeitet werden, wonach der Makler dann auch die Bewerbung der Immobilie in Angriff nimmt. Je nach Größe der Immobilie sind hier mehrere Dokumente zusammen zu tragen. Dies kann durchaus 1 Stunde Zeit in Anspruch nehmen.
Ein guter Makler ist nicht nur bis zu den Verkaufsverhandlungen da, sondern er begleitet Sie auch zum Notar bzw. zur Mietvertragsunterzeichnung und erklärt Ihnen die ganzen Vorgänge auf dem Weg dahin.
Im Anschluß ist ein guter Makler aber immer noch jederzeit für Sie erreichbar und begleitet Sie auf Wunsch auch gerne kostenfrei am Übergabetag.
Eine Hilfestellung sind meist auch die öffentlichen Bewertungen von Maklern. Hier kann man gut erkennen, was Andere über diesen Makler denken und welche Erfahrungen Sie gemacht haben. Von Maklerunternehmen, die Ihre Bewertungen "nicht veröffentlichen" sollten Sie lieber gleich die Finger weg lassen, denn die Bewertungen sind dann meist schlichtweg nicht vorzeigbar.
Zuletzt sollte man bei den Vertragsmodalitäten darauf achten, dass ein guter Makler-Allein-Auftrag nicht länger als 3 Monate läuft und keine längeren Kündigungsfristen als 1 Monat bestehen. Zudem arbeitet ein seriöser und zuverlässiger Immobilienmakler immer ohne einen Aufwendungsersatz, bedeutet im Mißerfolgsfall darf der Makler die ihm bis dahin entstanden Kosten nicht vom Auftraggeber einfordern, denn das Ziel ist einzig und allein der Erfolgsfall, sprich der Verkauf oder die Vermietung der Immobilie und dafür hat sich der Makler dann auch sein entsprechendes Honorar durchaus verdient!
Irrtümer und Fehlglauben
Zu den größten Irrtümern gehört es, dass der Makler nur vom Auftraggeber bezahlt wird.
Diese Regelung (Bestellerprinzip) ist ein reiner Verbraucherschutz und gilt nur für Vermietungsaufträge an Verbraucher, sprich Privatpersonen. So kann also auch ein Mieter mit einer Maklerprovision belegt werden, wenn dieser dem Makler einen Auftrag erteilt hat, eine passende Mietswohnung für ihn zu finden. Dieses Bestellerprinzip gilt NICHT für Verkaufsaufträge !!!
Der Makler darf ja abrechnen was er will
Bei Vermietungen ist die Maklerprovision begrenzt und darf max. 2 Monatskaltmieten betragen plus die jeweils gültige Mehrwertsteuer. Aktuell bedeutet dies 2,38 Monatskaltmieten inkl. Mehrwertsteuer (Stand Oktober 2017).
Im Verkauf beträgt die maximal zulässige Provision 6% plus die jeweils gültige Mehrwertsteuer. Es ist nicht geregelt, wer die Provision bezahlt. Hier gibt es Unterschiede von Makler zu Makler. Schlechte Makler trauen sich kein richtiges Verkaufsgespräch mit dem Verkäufer und bieten Ihm daher eine kostenfreie Leistung an. Dies kann man erkennen wenn für den Käufer 4%, 5% oder 6% ausgeschrieben werden (mit Mehrwertsteuer sind dies 4,76%, 5,95% oder 7,14%). Da solche Angebote für den Käufer unfair sind, sollte man besser gleich die Finger weg lassen oder massivst den Kaufpreis nach unten verhandeln.
Es gibt provisionsfreie Angebote für den Käufer. Hier ist die Maklerprovision schlicht in den Verkaufspreis eingerechnet, was das Angebot wieder unfair für den Käufer macht.
Eine faire Lösung sind 3% (3,57% inkl. Mehrwertsteuer) für den Käufer und das Gleiche nochmals für den Verkäufer. Hier strengt sich der Makler für beide Seiten so richtig an, da er auch eine gute Bezahlung erfahren wird.
Reservierungsgebühren sind meist unzulässig !!!
Bei der Besichtigung einer Immobilie sind viele potenzielle Käufer erst einmal sehr interessiert am Kauf, springen später aber doch wieder ab. Dies ist nicht selten, denn immerhin geht es beim Immobilienkauf um eine sehr wichtige Entscheidung. Um sicher zu gehen, dass der Kaufinteressent die Immobilie auch wirklich kauft, verlangen einige Makler eine sogenannte Reservierungsgebühr.
Im Gegenzug bietet der Makler die Immobilie für eine gewisse Zeit keinem anderen Interessenten mehr an.
Kurz um - solche Reservierungsgebühren sind nicht nur eine Frechheit und eine Schande für jedes ordentliche Maklerunternehmen, Reservierungsgebühren sind schlicht weg in den meisten Fällen gar nicht erlaubt so lange dem Käufer keinen nennenswerten Vorteil dadurch verschafft wurden. Und da abschließend die Verkäufer bestimmen, an wen Sie verkaufen und nicht der Makler, gibt es keinen nennenswerten Vorteil für den Käufer.
Sollten Sie bereits eine Reservierungsgebühr bezahlt haben, dann fordern Sie Ihr Geld umgehend wieder zurück !!!
Gerne sind wir für Sie da:
Herr Thomas Kienle
Herr Matthias Chaloupka
Herr Richard Paul
Herr David Hilpisch
Kienle Immobilien
Thomas Kienle Einzelunternehmung
Winkel 7 in 77654 Offenburg/Zell-Weierbach
Tel.: 0781/47434805
Mobil: 0176/80601866
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